Finanzen

Steuererklärung für Studenten – wann sich die Abgabe lohnt

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Viele Studenten finanzieren sich ihr Studium durch einen Nebenjob. Wie jeder andere Einkommensbezieher in Deutschland unterliegen auch Studenten der allgemeinen Steuerpflicht. Sie sind in der Regel aber nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Dennoch kann es sich lohnen, einmal im Jahr einer Steuererklärung einzureichen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn Sie höhere Posten haben, die Sie von der Steuer absetzen können.

Steuerpflicht für den studentischen Nebenjob

Ob der Studentenjob der Steuerpflicht unterliegt, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. So spielt es eine Rolle, ob Sie einem Minijob oder einem regulären Beschäftigungsverhältnis nachgehen. Für die Steuerpflicht ist außerdem Ihr Gesamteinkommen von Belang. Wenn Sie im Jahr unabhängig von Ihrem Beschäftigungsverhältnis weniger als 9.744 EUR verdienen, unterliegen Sie keiner Steuerpflicht. Es handelt sich dabei um den Grundfreibetrag, der jedem Einkommensbezieher zusteht. Wenn Sie mehr verdienen, müssen Sie Steuern zahlen. Allerdings haben Sie das Recht, bis zu 5.400 EUR im Jahr steuerfrei zu beziehen, wenn Sie einen Minijob annehmen. Dabei handelt es sich um ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis, das einen besonderen Status hat. Beim Minijob zahlt der Arbeitgeber einen pauschalen Betrag für die Steuern und die Sozialversicherung. Sie bekommen den Betrag, den Sie im Monat verdienen, Brutto gleich Netto ausgezahlt. Beachten Sie jedoch, dass Sie im Rahmen des Minijobs nur 450 EUR im Monat oder 5.400 EUR im Jahr verdienen dürfen. Wenn Sie mit Ihrem Verdienst darüber liegen, sind Sie zur Zahlung von Einkommenssteuern verpflichtet.

Steuerfreiheit bis zu einem Betrag von etwa 15.000 EUR

Haben Sie einen Hauptjob, in dem Sie weniger als 9.744 EUR im Jahr verdienen und einen Nebenjob mit maximal 450 EUR im Monat, der als Beschäftigungsverhältnis im Minijob vereinbart ist, zahlen Sie keine Steuern. Somit müssen Sie auch keine Steuererklärung abgeben. Der Nachteil liegt darin, dass Sie in diesem Fall keine Steuern erstattet bekommen. Dies gilt auch dann, wenn Sie eigentlich Anspruch auf eine Steuererstattung haben. Das Finanzamt kann Ihnen aber nur dann Steuern erstatten, wenn im Verlauf des Jahres Steuern gezahlt haben.

Kosten für den Job von der Steuer absetzen

Sie bekommen Steuern erstattet, wenn Sie in Verbindung mit Ihrem Studentenjob Kosten haben, die erstattungsfähig sind. Zu diesen Kosten gehören unter anderem:

  • Fahrtkosten für den Weg zur Arbeit und nach Hause
  • Steuerberater Kosten
  • Kosten, die mit einem Homeoffice oder einem Arbeitszimmer in Verbindung stehen
  • Kosten für Berufsbekleidung
  • Kosten für Fachliteratur

In der Steuererklärung erfolgt die Zusammenfassung dieser Kosten als Werbungskosten. Sie können eine Pauschale von 1.000 EUR jährlich absetzen. Die Auflistung dieser Kosten ist erst dann sinnvoll, wenn Sie über diesem Betrag liegen. Ein Steuerberater kann Ihnen bei der Steuererklärung helfen. Die Kosten können Sie von der Steuer absetzen.

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